PC-Service
Right people. Right solutions.
Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VertragsgegenstandDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Comsolutions und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2. InstallationsleistungenDie Leistung wird von Comsolutions am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht, beziehungsweise in der Geschäftsstelle, wenn die Hardware (das Gerät) dorthin geliefert oder von Comsolutions beim Kunden abgeholt wurde. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Comsolutions.
3. Lieferung von WarenBei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Comsolutions seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über.
4. PreisePreise für die Serviceleistungen werden auf Anfrage mitgeteilt.
5. InformationspflichtenDer Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Comsolutions unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Comsolutions vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
6. ZahlungspflichtenZahlungen an Comsolutions sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).
7. Gewährleistung und HaftungAnsprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Comsolutions die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Comsolutions haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Comsolutions zurückzuführen sind.
8. EigentumsvorbehaltComsolutions behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Comsolutions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Comsolutions durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Comsolutions davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Comsolutions zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Comsolutions hinzuweisen.
9. SchutzrechteDer Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Comsolutions dafür, dass er die von Comsolutions geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Comsolutions im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Comsolutions weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemässen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäss § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Comsolutions verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10. Gerichtsstand und SchlussbestimmungenFür diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Comsolutions und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand von Comsolutions Aschaffenburg. Comsolutions ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Comsolutions Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Krombach, den 15.07.2007